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Schulbetrieb vom 1. bis 12. Februar 2021
Es findet weiterhin Distanzunterricht statt. Wir bitten wieder alle Ausbildungsunternehmen, ihre Auszubildenden für die Zeit des häuslichen Lernens von betrieblichen Aufgaben zu entbinden und ihnen ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Lernaufträge auf unserer Lernplattform bzw. in der Schulcloud zu gewähren.
Davon ausgenommen sind Klassen, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung absolvieren. Für diese findet Prüfungsvorbereitung im Präsenzunterricht statt. Zu den Abschlussprüfungen zählt auch Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung, eine Zwischenprüfung dagegen nicht. Zugelassen zum Präsenzunterricht sind weiterhin Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Berufsvorbereitungsjahr).
Mit Woche vom 1. Februar 2021 befinden sich also folgende Schüler/Klassen im Präsenzunterricht:
Die BFW 19 setzt ihren Präsenzunterricht erst ab Mittwoch, 3. Februar fort, sofern die Quarantänemaßnahmen nicht verlängert werden.
In der Woche vom 8. Februar 2021 wird der Präsenzunterricht geöffnet für die Klassen:
Die oben stehenden Änderungen wurden im Turnusplan aktualisiert.
Für unsere Schüler und Lehrer besteht ab sofort auch Maskenpflicht im Unterricht. Alltagsmasken sind zulässig. Denken Sie bitte gegebenenfalls an Wechsel-Masken.
Nachruf Frau Heike Pfeiffer
Aktuelle Information zur Blockverschiebung auf Grund der Ferienverlegung
Sowohl das BIW als auch das BTZ haben der Blockverschiebung auf Grund der Ferienverlegung zugestimmt und diese in ihren ÜLU-Plänen berücksichtigt.
Damit findet für alle Klassen, die ursprünglich in KW 4 laut Turnusplan getaktet waren, nun in KW 6, vom 8. bis 12. Februar 2021, Unterricht statt. Bestenfalls wie vorgesehen in Stufe GELB, im eingeschränkten Regelbetrieb. Die Woche vom 25. bis 29. Januar 2021 ist unterrichtsfrei. Das häusliche Lernen pausiert in KW 4.
Mit einer Entscheidung des TMBJS zur Beschulung im Februar ist allerdings erst Ende Januar zu rechnen.
Weiterer Schulbetrieb im Januar 2021
Das Thüringer Kabinett hat am 5. Januar 2021 eine Verlängerung und Anpassung der derzeit geltenden verschärften Corona-Eindämmungsmaßnahmen beschlossen. Davon sind auch die berufsbildenden Schulen in Thüringen betroffen:
1. In der Zeit vom 11. bis 22. Januar 2021 findet weiter Distanzunterricht statt.
Die betreffenden Auszubildenden der dualen Klassen erhalten für die Unterrichtswochen im Januar Lernaufträge im Umfang der für diese Tage geplanten Unterrichtsstunden. Die Aufträge werden über die Lernplattform unserer Homepage (ggfs. per Schulcloud.) bereitgestellt. Der Klassenlehrer informiert die Auszubildenden seiner Klasse über die jeweilige Organisation des häuslichen Lernens.
Alle Schüler der Vollzeitklassen, also der BFW 20 und des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ 20A und B sowie BVJ S 20) erhalten Lernpakete in Papierform. Die Lernpakete erreichen unsere Schüler postalisch am Ende der Vorwoche.
Ausgenommen vom Distanzunterricht sind Prüfungsklassen! Abschlussklassen, die noch in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen, werden in KW 2 und 3 zwecks Prüfungsvorbereitung und Leistungsfeststellungen unter Wahrung des Abstandsgebotes im Präsenzunterricht beschult werden. Das betrifft die Klassen: BFW 19, die FST 18sowie die FPE. Der Y-Zug aus FPE 18 und 19 wird auch in KW 2 und 3 gemeinsam beschult. Die Fachkräfte für Metalltechnik des 2. Ausbildungsjahres (FKM19) werden zur Prüfungsvorbereitung entsprechend dem geteilten Unterricht für einen Tag pro Woche vor Ort sein. Für die FKM19 gilt damit ein reduzierter Präsenzunterricht im Umfang von 7 Stunden. Die Auszubildenden Fachkräfte für Metalltechnik werden über ihre Ausbildungsunternehmen über die Organisation informiert.
2. Die Winterferien werden vorverlegt auf die Woche vom 25. bis 29. Januar 2021. Es findet damit kein Unterricht in KW 4 statt! Das häusliche Lernen pausiert.
3. Sofern die Entwicklung der Inzidenzwerte es erlaubt, ist ab Februar die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB) vorgesehen. Das bedeutet Präsenzunterricht unter Einhaltung des Abstandsgebotes und damit gegebenenfalls Wechselunterricht im Gruppensystem.
Alle oben stehenden Änderungen wurden im Turnusplan aktualisiert.
Wir bitten alle Ausbildungsunternehmen, ihre Auszubildenden für die Zeit des häuslichen Lernens von betrieblichen Aufgaben zu entbinden und ihnen ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Lernaufträge in der jeweiligen Blockwoche zu gewähren.
Im Namen des Lehrerkollegiums und der Mitarbeiter des BBZ Meiningen wünsche ich allen Auszubildenden und Ausbildenden sowie allen Schülerinnen und Schülern ein gutes und gesundes neues Jahr.
Müller
Schulleiterin
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb 2020/21
Am 24. Juli 2020 wurde durch das TMBJS das „Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21“ veröffentlicht. Dieses sieht in Abhängigkeit von Infektionsfällen in einer Bildungseinrichtung bzw. in Abhängigkeit der Fallzahlen einer Region drei Stufen vor:
► Stufe 1 (GRÜN): Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz
In Schulen erhalten alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich das volle Unterrichtsangebot ohne Einschränkungen. Das gesamte Personal ist anwesend. Es gelten vorbeugende Infektionsschutzmaßnahmen, die den Regelbetrieb nicht beeinträchtigen.
Auch Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt eine Klärung mit der Schulleitung.
Es bestehen präventive Betretungsverbote für alle Personen, die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen.
► Stufe 2 (GELB): Eingeschränkter Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz
Bei begrenztem Infektionsgeschehen (einzelne Infektionen in der Schule bzw. bei regional oder lokal erhöhtem Infektionsgeschehen) stellt das Stufenkonzept mehrere eindämmende Maßnahmen bereit, die die Einrichtungen – je nach Anlass und Festlegung – umsetzen und miteinander kombinieren. Der Präsenzunterricht ist u. U. eingeschränkt. Es findet ergänzend häusliches Lernen statt. Es gelten besondere Schutzmaßnahmen für Personen mit Risikomerkmalen.
Nachweislich mit dem SARS-CoV 2-Virus infizierte Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler als auch betreffende Kontaktpersonen dürfen die Schule nicht betreten.
► Stufe 3 (ROT): Schließung
Lässt sich nicht klären, zum wem eine Person mit einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Kontakt hatte, kommt es zur befristeten Schließung der Schule. Ebenso kann auf Grund lokal steigender Infektionszahlen durch das Gesundheitsamt eine Schulschließung als letztes Mittel angeordnet werden. Es findet ausschließlich häusliches Lernen statt.
Eine ausführliche Erläuterung des Stufenkonzeptes sowie aktualisierte Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sind auf der Homepage des TMBJS zu finden: