Aufhebung der Präsenzpflicht (Stand: 16. Dezember 2021)

Angesichts der angespannten Infektionslage hat sich Bildungsminister Helmut Holter entschieden, die Präsenzpflicht für Schüler in der Zeit vom 20. bis 22. Dezember 2021 auszusetzen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen. Schüler bzw. die Sorgeberechtigten minderjähriger Schüler entscheiden also darüber, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen oder sich per Antrag von der Präsenzpflicht befreien lassen. Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Befreiungsmöglichkeit nicht Gebrauch machen, findet Unterricht in der Schule statt.

Konkret bedeutet dies für unseren Schulbetrieb:

Weitere Informationen des TMBJS sind nachlesbar auf: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule