Aufhebung der Präsenzpflicht (Stand: 16. Dezember 2021)

Angesichts der angespannten Infektionslage hat sich Bildungsminister Helmut Holter entschieden, die Präsenzpflicht für Schüler in der Zeit vom 20. bis 22. Dezember 2021 auszusetzen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen. Schüler bzw. die Sorgeberechtigten minderjähriger Schüler entscheiden also darüber, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen oder sich per Antrag von der Präsenzpflicht befreien lassen. Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Befreiungsmöglichkeit nicht Gebrauch machen, findet Unterricht in der Schule statt.

Konkret bedeutet dies für unseren Schulbetrieb:

  • In der Zeit vom 20. bis 22. Dezember 2021 findet Präsenzunterricht statt! Es gilt der Stunden- und Vertretungsplan.
  • Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht ist durch volljährige Schüler bzw. Eltern minderjähriger Schüler zu beantragen.
  • Alle Anträge auf Befreiung von der Präsenzpflicht werden genehmigt. Ausgenommen sind Leistungsfeststellungen in Abschlussklassen. Die betreffenden Schüler haben zu diesen Terminen zu erscheinen und die Leistungsfeststellung vor Ort zu erbringen.
  • Von der Präsenzpflicht befreite Schüler dualer Klassen melden sich zur praktischen Ausbildung im Ausbildungsunternehmen. Lernaufträge im Sinne von Hausaufgaben für diese Schüler sind möglich.
  • Von der Präsenzpflicht befreite Schüler der Berufsfachschule und des BVJ gehen in das häusliche Lernen. Für diese Schüler sind Lernaufträge verpflichtend.
  • Ab Dienstag, dem 4. Januar 2021, findet wieder für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend Präsenzunterricht statt. (Montag, der 3. Januar 2021, ist entsprechend dem Turnusplan ein unterrichtsfreier Tag.)

Weitere Informationen des TMBJS sind nachlesbar auf: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule

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