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Schülertestungen ab 7. Mai 2022 (Stand: 7. Mai 2022)
Auf Grundlage der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 29. April 2022 wird im Zeitraum vom 7. Mai bis 27. Mai 2022 einmal wöchentlich eine schulische Selbsttestung für Schüler angeboten. Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig.
Schulbetrieb ab 4. April 2022 (Stand: 4. April 2022)
Auf Grundlage der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 1. April 2022 findet bis auf Weiteres uneingeschränkter Präsenzunterricht statt. Es gelten folgende Infektionsschutzregeln:
Schulbetrieb ab 21. März 2022 (Stand: 21. März 2022)
Auf Grundlage der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO findet bis auf Weiteres uneingeschränkter Präsenzunterricht statt. Es gelten folgende Infektionsschutzregeln:
Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (Stand: 29. Dezember 2021)
Zum 3. Januar 2022 tritt eine überarbeitete Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kraft. Diese gilt bis zum 23. Januar 2022 und sieht keine pauschalen Schulschließungen vor! Vielmehr obliegt es den Schulen ab dem 5. Januar 2021 in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens vor Ort den Schulbetrieb eigenverantwortlich zu organisieren und bei hohem Fallzahlen ggfs. Maßnahmen wie z. B. Wechsel- oder Distanzunterricht umzusetzen. Es gelten jedoch Sonderregelungen für die ersten beiden Tage nach den Weihnachtsferien.
Am Montag, dem 3. Januar 2022, bleibt es bei dem unterrichtsfreien Tag laut Turnusplan. Es findet kein Distanzlernen statt. Die Auszubildenden der dualen Klassen sind demzufolge in der praktischen Ausbildung im Ausbildungsunternehmen.
Entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung erfolgt am Dienstag, dem 4. Januar 2022 eigenständiges, häusliches Lernen. Das eigenständige Lernen beinhaltet die Erledigung von Hausaufgaben bzw. die individuelle Wiederholung des Lernstoffes und die Vorbereitung auf den Unterricht und Leistungskontrollen.
Aktuell liegen uns keine Infektions- oder Quarantänemeldungen vor. Ab Mittwoch, dem 5. Januar 2022 findet daher in allen Klassen Präsenzunterricht statt. Es gilt außerdem: